AGB der HansaRein HRG GmbH


1.       Allgemeines

1.1.   Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: “AGB”) in ihrer bei Vertragsschluss gültigen Fassung finden auf alle Angebote, Bestellungen und Lieferungen der HansaRein HRG GmbH (nachfolgend: “HansaRein”) Anwendung.
1.2.   Mit seiner Bestellung erkennt der Vertragspartner die Geltung der jeweils aktuellen AGB von HansaRein an. Dies gilt auch für etwaige Folgegeschäfte, es sei denn, der Vertragspartner ist Verbraucher. Abweichenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners wird hiermit auch für den Fall von Bestätigungsschreiben und vorbehaltlosen Lieferungen oder Leistungen widersprochen.
1.3.   HansaRein wendet sich mit dem Warenangebot ausschließlich an Unternehmen. Der Vertragspartner bestätigt mit Nutzung des Online-Shops www.hansarein-shop.de bzw. mit Kontaktaufnahme mit HansaRein zum Abschluss eines Kaufvertrages, als Unternehmen zu handeln. Verbrauchern ist es nicht gestattet, Bestellungen in dem Online-Shop www.hansarein-shop.de oder sonst direkt bei HansaRein aufzugeben.
2.       Angebote, Preise und Annahme von Bestellungen
2.1.   Alle Angebote von HansaRein sind – insbesondere im Hinblick auf Menge, Preis und Lieferzeit – freibleibend.
2.2.   Alle Preisangaben verstehen sich in Euro zzgl. Mehrwertsteuer sowie zzgl. Verpackungs- und Versandkosten, sofern nicht anders angegeben.
2.3.   Bei Bestellungen im Webshop macht der Vertragspartner gegenüber HansaRein am Ende des Bestellvorgangs ein verbindliches Kaufangebot durch Anklicken des Buttons „Kostenpflichtig bestellen“.
2.4.   Bestellungen des Vertragspartners gelten erst dann als angenommen, wenn HansaRein diese in Textform bestätigt hat (ggf. durch Rechnungsausstellung) oder durch Lieferung der entsprechenden Ware.
2.5.   Nachträgliche Änderungen von Aufträgen durch den Vertragspartner müssen von HansaRein ebenfalls schriftlich bestätigt werden.
2.6.   HansaRein ist berechtigt, Bestellungen des Vertragspartners nur teilweise anzunehmen, indem Abweichungen oder Vorbehalte vorgenommen werden. Sofern die teilweise Annahme der Bestellung für den Vertragspartner nicht akzeptabel ist, ist der Vertragspartner verpflichtet, HansaRein schriftlich binnen 3 Werktagen ab Mitteilung der Abweichung oder des Vorbehalts zu informieren. In diesem Fall gilt der Vertrag als nicht zustande gekommen. Andernfalls gilt die Annahme der Bestellung als vom Vertragspartner genehmigt.
2.7.   Vertragstexte sind in deutscher Sprache abgefasst. HansaRein weist darauf hin, dass Vertragstexte nicht gespeichert werden und dem Vertragspartner nach der Bestellung somit nicht mehr zugänglich gemacht werden können. Der Vertragspartner erhält jedoch eine Bestellbestätigung per E-Mail, der die Einzelheiten der Bestellung sowie die AGB entnommen werden können. Die Bestellbestätigung kann von dem Vertragspartner mit Hilfe des Internetbrowsers oder E-Mail-Programms ausgedruckt oder abspeichert werden.
2.8.   Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass HansaRein im Einzelfall gesetzlich dazu verpflichtet sein kann, vor dem Abschluss eines Kaufvertrages bestimmte Informationen über den Besteller einzuholen, die über die üblichen Informationen zur Abwicklung einer Bestellung hinausgehen (z. B. gem. § 3 Chemikalienverbotsverordnung). In diesen Fällen kommt der Kaufvertrag erst dann wirksam zustande, wenn der Besteller alle erforderlichen Informationen beibringt und der Abschluss des Vertrages und die Lieferung der Ware nicht gegen ein gesetzliches Verbot verstößt.
 
3.       Zahlungsziel und Verzug
3.1.   Rechnungen sind sofort ohne Abzug zu zahlen. 
3.2.   Im Falle des Verzuges werden sämtliche Verbindlichkeiten des Vertragspartners gegenüber HansaRein sofort fällig. Zudem ist HansaRein berechtigt, weitere Lieferungen nicht oder nur gegen Vorkasse auszuführen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
3.3.   Im Falle des Rücktritts aufgrund Zahlungsverzugs ist der Vertragspartner verpflichtet, die Ware auf seine Kosten und Gefahr an HansaRein zurückzusenden und sämtliche entstandenen Kosten und Schäden zu erstatten.
 
4.       Versand und Lieferung
4.1.   Die Ware wird ab Lager verkauft. Soweit nicht anders vereinbart, reist die Ware unversichert und auf Gefahr des Vertragspartners.
4.2.   Die Höhe der Verpackungs- und Versandkosten wird dem Vertragspartner bei Vertragsschluss mitgeteilt. Für den Versand in das Ausland ist HansaRein berechtigt, zusätzliche, kostendeckende Versandkosten für Porto und Verpackung vom Vertragspartner einzufordern.
4.3.   Die Wahl des Transportmittels erfolgt mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung durch HansaRein nach bestem Ermessen, ohne Übernahme einer Haftung für die billigste und schnellste Beförderung.
4.4.   HansaRein ist zu angemessenen Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Vertragspartner zumutbar ist.
        
5.       Untersuchungs- und Rügepflicht
5.1.   Der Vertragspartner hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich schriftlich bei HansaRein geltend zu machen.
5.2.   Mängelansprüche des Vertragspartners setzen die Einhaltung der Untersuchungs- und Rügepflichten nach § 377 HGB voraus.
5.3.   Der Vertragspartner ist im Falle von Transportschäden verpflichtet, diese unverzüglich bei Erhalt der Ware gegenüber dem Transporteur geltend zu machen und schriftlich in dem Lieferschein o. ä. zu vermerken.
 
6.       Eigentumsvorbehalt
6.1.   Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen von HansaRein aus der Geschäftsbeziehung mit  dem Vertragspartner im Eigentum von HansaRein.
6.2.  Der Vertragspartner ist berechtigt, die von HansaRein gelieferte Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern. Diese Berechtigung erlischt im Falle des Zahlungsverzugs des Vertragspartners oder wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vertragspartners beantragt worden ist.
6.3.   Der Vertragspartner tritt bereits jetzt die Forderungen aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an HansaRein ab. HansaRein nimmt die Abtretung hiermit an.
 
6.4.   Der Vertragspartner ist ermächtigt, die Außenstände aus der Weiterveräußerung der Ware einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung entfällt, wenn bei dem Vertragspartner im Sinne von Ziff. 6.2 kein ordnungsgemäßer Geschäftsgang mehr gegeben ist. Darüber hinaus kann HansaRein die Einzugsermächtigung des Vertragspartners widerrufen, wenn er mit der Erfüllung seiner Pflichten HansaRein gegenüber, insbesondere mit Zahlungen, in Verzug gerät. Entfällt die Einzugsermächtigung oder wird sie von HansaRein widerrufen, hat der Vertragspartner HansaRein unverzüglich die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen und die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen herauszugeben.
6.5.   Bei Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung der Ware mit anderen Sachen erwirbt HansaRein Miteigentum an der einheitlichen bzw. neuen Sache zu dem Anteil, der sich aus dem Verhältnis des Wertes der von HansaRein gelieferten Ware zum Wert der anderen verbundenen, vermischten oder verarbeiteten Sachen ergibt. Für die durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung entstandene neue Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Ware.
6.6.   Bei Zugriffen Dritter auf Vorbehaltsware oder die an HansaRein abgetretenen Außenstände ist der Vertragspartner verpflichtet, auf das Eigentum/das Recht von HansaRein hinzuweisen und HansaRein unverzüglich zu benachrichtigen. Die Kosten einer Intervention trägt der Vertragspartner.
6.7.   Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere Zahlungsverzug, ist der Vertragspartner verpflichtet, auf erstes Anfordern von HansaRein, die bei ihm noch befindliche Vorbehaltsware herauszugeben und etwaige gegen Dritte bestehende Herausgabeansprüche wegen der Vorbehaltsware an HansaRein abzutreten.
 
7.       Gewährleistung, Mängelhaftung            
7.2.   Vorbehaltlich anderweitiger Mindesthaltbarkeitsangaben beträgt die Verjährungsfrist für die Mängelhaftung bei neuer Ware 1 Jahr und bei gebrauchter Ware 6 Monate jeweils ab Übergabe. Die Verkürzung der Verjährungsfrist gilt nicht für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie grob fahrlässige und vorsätzliche Pflichtverletzungen von HansaRein. Die Verjährungsfrist im Falle eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt. 
7.3.   HansaRein ist nach eigenem Ermessen berechtigt, die Ware während der Gewährleistungsfrist nachzubessern oder zu ersetzen. Nur wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch Verschulden von HansaRein nicht in angemessener Zeit erfolgt oder endgültig fehlgeschlagen ist, hat der Vertragspartner das Recht, innerhalb der gesetzlichen Voraussetzungen den Vertrag rückgängig zu machen, Herabsetzung des Preises oder Schadensersatz bzw. Aufwendungsersatz zu verlangen. Eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung gilt nach erfolglosem zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Ware oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Sofern Schadensersatz- oder Aufwendungsersatzansprüche geltend gemacht werden, ist die Haftung von HansaRein wie in Ziff. 8 beschrieben begrenzt. 
 
8.       Haftungsbeschränkung
8.1.   HansaRein, ihre Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen (nachfolgend gemeinsam: „HansaRein“) haften, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn, es handelt sich um die schuldhafte Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten oder um die Verletzung einer Beschaffenheitsgarantie.
8.2.   HansaRein haftet nicht für die unsachgemäße Anwendung der Waren und Produkte durch den Vertragspartner.
8.3.   Außer bei vorsätzlicher Vertragsverletzung haftet HansaRein nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden und/oder Folgeschäden.
8.4.   Die Haftung von HansaRein ist außer bei vorsätzlicher Vertragsverletzung auf den für HansaRein bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
8.5.   Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie eine gesetzlich vorgesehene zwingende Haftung bleiben von den vorgenannten Haftungsbeschränkungen unberührt.
 
9.       Haftungsausschluss für fremde Links
HansaRein verweist über Links auf andere Seiten im Internet. HansaRein erklärt, dass kein Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der verlinkten Seiten besteht. HansaRein distanziert sich ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinkten Seiten und macht sich diese Inhalte nicht zu eigen.
 
10.    Bildrechte
Alle Bildrechte der auf den Seiten von HansaRein angezeigten Bilder liegen bei HansaRein oder ihren Partnern. Eine Verwendung ohne ausdrückliche Zustimmung der jeweiligen Rechteinhaber ist nicht gestattet.
 
11.    Schlussbestimmungen
11.1.Der Vertragspartner wird darauf hingewiesen, dass HansaRein die im Rahmen der Geschäftsbeziehung gewonnenen personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes bzw. der DSGVO verarbeitet und speichert. Auf die separate Datenschutzerklärung von HansaRein wird verwiesen.
11.2.Gegen Ansprüche von HansaRein kann der Vertragspartner nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Vertragspartners unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Vertragspartner nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
11.3.Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von HansaRein ist der Vertragspartner nicht berechtigt, Forderungen aus der   Vertragsbeziehung an Dritte abzutreten.
11.4.Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB oder dem zugrunde liegenden Vertrag ist der Sitz von HansaRein, sofern es sich bei dem Vertragspartner um ein Unternehmen, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.
11.5.Diese AGB und der zugrunde liegende Vertrag zwischen HansaRein und dem Vertragspartner unterliegen deutschem Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts und der Vorschriften zum internationalen Privatrecht.
11.6.Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.

 

7.1.   Im Falle von mangelhafter Ware steht dem Vertragspartner ein Gewährleistungsrecht nach den folgenden Regelungen zu.